Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.
Schriftlicher Ausbildungsvertrag
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Fahrschülerausbildungsordnung. Ergänzend gelten die nachstehenden Bedingungen.
Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit bestandener Fahrerlaubnisprüfung, spätestens nach sechs Monaten. Bei Fortsetzung gelten die aktuellen Preise gemäß Preisaushang.
Eignungsmängel des Fahrschülers
Werden körperliche oder geistige Mängel festgestellt, gilt Ziffer 6.
2. Entgelte, Preisaushang
Die vereinbarten Entgelte entsprechen dem in der Fahrschule ausgehängten Preisaushang.
3. Grundbetrag und Leistungen
a) Grundbetrag
Der Grundbetrag deckt allgemeine Aufwendungen sowie den theoretischen Unterricht bis zur ersten Prüfung ab.
b) Fahrstunden
Fahrstunden (45 Minuten) beinhalten Fahrzeug, Versicherung und praktischen Unterricht.
Absage von Fahrstunden
Absagen müssen mindestens 2 Werktage vorher erfolgen, sonst können 75% der Kosten berechnet werden.
c) Prüfungen
Das Entgelt umfasst die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung.
4. Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Vertrag vereinbarten Entgelte laut Preisaushang.
5. Kündigung des Vertrages
Es gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen.
6. Entgelte bei Vertragskündigung
Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.
- 1/5 des Grundbetrags vor Ausbildungsbeginn
- 2/5 nach Beginn der Theorie
- 3/5 nach einem Drittel
- 4/5 nach zwei Dritteln
- Voller Betrag nach Abschluss der Theorie
7. Termine
Fahrstunden beginnen pünktlich und grundsätzlich an der Fahrschule.
Wartezeiten & Verspätung
Bei Verspätungen über 15 Minuten kann die Stunde als ausgefallen gelten.
8. Ausschluss vom Unterricht
- Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln
- Zweifel an der Fahrtüchtigkeit
9. Fahrzeuge & Material
Alle Ausbildungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
10. Nutzung der Fahrzeuge
Fahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht genutzt werden. Verstöße können rechtliche Folgen haben.
11. Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung endet erst, wenn alle erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit Zustimmung des Fahrschülers und ist verbindlich.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule, sofern kein anderer gesetzlicher Gerichtsstand besteht.