Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bestandteil der Ausbildung

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.

Schriftlicher Ausbildungsvertrag

Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Der Unterricht erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Fahrschülerausbildungsordnung. Ergänzend gelten die nachstehenden Bedingungen.

Beendigung der Ausbildung

Die Ausbildung endet mit bestandener Fahrerlaubnisprüfung, spätestens nach sechs Monaten. Bei Fortsetzung gelten die aktuellen Preise gemäß Preisaushang.

Eignungsmängel des Fahrschülers

Werden körperliche oder geistige Mängel festgestellt, gilt Ziffer 6.

2. Entgelte, Preisaushang

Die vereinbarten Entgelte entsprechen dem in der Fahrschule ausgehängten Preisaushang.

3. Grundbetrag und Leistungen

a) Grundbetrag

Der Grundbetrag deckt allgemeine Aufwendungen sowie den theoretischen Unterricht bis zur ersten Prüfung ab.

b) Fahrstunden

Fahrstunden (45 Minuten) beinhalten Fahrzeug, Versicherung und praktischen Unterricht.

Absage von Fahrstunden

Absagen müssen mindestens 2 Werktage vorher erfolgen, sonst können 75% der Kosten berechnet werden.

c) Prüfungen

Das Entgelt umfasst die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung.

4. Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Vertrag vereinbarten Entgelte laut Preisaushang.

5. Kündigung des Vertrages

Es gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen.

6. Entgelte bei Vertragskündigung

Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

  • 1/5 des Grundbetrags vor Ausbildungsbeginn
  • 2/5 nach Beginn der Theorie
  • 3/5 nach einem Drittel
  • 4/5 nach zwei Dritteln
  • Voller Betrag nach Abschluss der Theorie

7. Termine

Fahrstunden beginnen pünktlich und grundsätzlich an der Fahrschule.

Wartezeiten & Verspätung

Bei Verspätungen über 15 Minuten kann die Stunde als ausgefallen gelten.

8. Ausschluss vom Unterricht

  • Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln
  • Zweifel an der Fahrtüchtigkeit

9. Fahrzeuge & Material

Alle Ausbildungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.

10. Nutzung der Fahrzeuge

Fahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht genutzt werden. Verstöße können rechtliche Folgen haben.

11. Abschluss der Ausbildung

Die Ausbildung endet erst, wenn alle erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind.

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung erfolgt mit Zustimmung des Fahrschülers und ist verbindlich.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule, sofern kein anderer gesetzlicher Gerichtsstand besteht.